Die elektronische Rechnung wird ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend.
Im Grundsatz sollen alle Unternehmen ab dem 01.01.2028
E-Rechnungen ausstellen und empfangen können.
Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung gilt dann nicht mehr als elektronische Rechnung.
Die 4Master® V10 Handwerkersoftware ermöglicht es Ihnen, Ihren Kunden und Geschäftspartnern eine sichere und rechtskonforme Zustellung von Ausgangsrechnungen in ZUGFeRD- oder XRechnungs-Formaten anzubieten.
XRechnung und ZUGFeRD sind neue Formate, die eine Rechnung in einer strukturierten XML-Datei zur Verfügung stellen. Im ZUGFeRD-Format wird dabei die XML-Datei in einer hybriden PDF-Datei untergebracht.
Wir empfehlen Ihnen, die notwendige Umstellung der Prozesse rund um die E-Rechnung frühzeitig anzugehen.
Die in 4Master® V10 verwendeten Formate XRechnung und ZUGFeRD haben sich mittlerweile als etablierte Standards für elektronische Rechnungen im Mittelstand bewährt.
Pflicht besteht bereits für öffentliche Einrichtungen
Rechnungen ab einer Höhe von 1.000 Euro müssen in elektronischer Form an öffentliche Auftraggeber übermittelt werden. Seit dem 27.11.2018 sind öffentliche Einrichtungen wie Bundesbehörden bereits zum Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtet.
Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich – der Zeitplan steht.
Der Zeitplan für die Einführung der E-Rechnung im Geschäftsverkehr steht, auf alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer und Selbstständige kommt ab 1. Januar 2025 die Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich zu.
Ab diesem Stichtag müssen sie in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
Dabei handelt es sich nicht um pdf-Rechnungen, sondern um Datensätze in einem standardisierten maschinenlesbaren Format, das den europäischen Rechnungsstandard EN16931 erfüllt. Unternehmen und Selbstständige müssen also – sofern noch nicht geschehen – die technischen Anforderungen dafür schaffen, die E-Rechnungen in bestehende Systeme integrieren können, Datenschutzfragen klären und ihre Mitarbeiter schulen.
Zur Visualisierung einer XRechnung, liegen im Internet schon entsprechende Programme (z.B. der Ultramarin Viewer)
Ausstellen müssen die Unternehmen E-Rechnungen gegenüber gewerblichen Kunden erst nach einer Übergangsfrist – spätestens aber ab 2028
Das ist der Zeitplan:
- Ab Januar 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
- Ab Januar 2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro verpflichtet, an unternehmerische Leistungsempfänger ausschließlich elektronische Rechnungen auszustellen.
- Ab Januar 2028 sind auch alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 Euro verpflichtet, an unternehmerische Leistungsempfänger ausschließlich elektronische Rechnungen auszustellen. Quelle: ZDH