Wie wichtig sind die GoBD?
Ab dem 01.01.2017 gelten die GoBD uneingeschränkt.
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) beschreiben die steuerrechtlichen Anforderungen an eine ordnungsmäßige Buchführung und die Erfüllung von Aufzeichnungspflichten. Sie wurden mit BMF-Schreiben vom 14. November 2014 veröffentlicht.
Gesetzesänderung vom 14.11.2014
BMF Schreiben Dokument herunterladen [PDF 234KB]
Die gesamte Unternehmenslandschaft ist betroffen.
Erfüllen Sie die gesetzlichen Bestimmungen?
Unveränderbarkeit von Dokumenten und Durchführung von Protokollierungen.
Alle Rechnungs- und Gutschrift-Ausdrucke werden in 4Master V10 veränderungssicher abgelegt und protokolliert.
Wenn Sie mit einer alten Version von 4Master ohne Protokollierung arbeiten, könnte es sein, dass der Steuerprüfer diese Belege nicht anerkennt und es zu einer Hinzuschätzung der Umsatzsteuer kommen kann!
Nachvollziehbarkeit
Revisionssicherheit
Archivierung
Die Verarbeitung der einzelnen Geschäftsvorfälle sowie das dabei angewandte Buchführungs- oder Aufzeichnungsverfahren müssen nachvollziehbar sein. Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen durch einen Beleg nachgewiesen sein oder nachgewiesen werden können.
[Quelle: Bundesministerium der Finanzen, BMF Schreiben vom 14.11.2014 DOK 2014/0353090, Seite 9]
Alle steuerlich relevanten Daten im Unternehmen müssen so archiviert werden, dass nachträgliche Änderungen nicht möglich sind. Sind Änderungen dennoch notwendig (was in der Praxis häufig vorkommen dürfte), müssen diese Änderungen nachvollziehbar protokolliert werden.
Alle Rechnungs- und Gutschrift-Ausdrucke müssen veränderungssicher abgelegt und protokolliert werden.