Wie wichtig sind die GoBD?
Die gesamte Unternehmenslandschaft ist betroffen.
Sie sollten die GoBD ernst nehmen und sich vor Steuerschätzungen bzw. Hinzuschätzung schützen.
Sie gelten für alle Groß- und Kleinunternehmen sowie alle Selbständige.
Es geht um steuerlich relevante Dokumente wie Rechnungen, Gutschriften und Angebote, aber auch um Stundeninformationen, Kassenabschlüsse und vieles mehr.
Ab dem 01.01.2017 gelten die GoBD uneingeschränkt.
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) beschreiben die steuerrechtlichen Anforderungen an eine ordnungsmäßige Buchführung und die Erfüllung von Aufzeichnungspflichten. Sie wurden mit BMF-Schreiben vom 14. November 2014 veröffentlicht.
Gesetzesänderung vom 14.11.2014
BMF Schreiben Dokument herunterladen [PDF 234KB]
So schützt man sich vor Abstrafung
Viele Kleinunternehmer erstellen ihre Rechnungen in Word und Excel. Bereits jetzt entsteht beim Speichern ein digitaler Beleg, der ab seiner Entstehung unveränderbar sein muss.
Und nun sind Sie schon mitten drin im Thema!
Sie benötigen einen digitalen Beleg, der ab seiner Entstehung unveränderbar sein muss.
Werden die GoBDs nicht oder unzureichend erfüllt, müssen Sie mit Zuschätzung von Einnahmen rechnen. Bei Nichtbeachten der Grundsätze können die Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen auf Strafzahlungen und Steuerschätzungen zurückgreifen.
Ein Beispiel: Der Betrieb von Malermeister XY wurde vor einigen Wochen auf der Basis der GoBD geprüft – und zwar für 2015. Hauptkritikpunkt: Seine schon an die Kunden versandten Rechnungen konnten erneut ohne weiteres verändert, abgespeichert und ausgedruckt werden. Die Prüferin hat es bei ihm im Büro ausprobiert. Außerdem hat er für seine Tätigkeit als Sachverständiger Rechnungen und Kasse getrennt geführt – das widerspreche der Nachvollziehbarkeit und Ordnung. In der Schlussbesprechung wurde die genaue Höhe der Zuschätzung festgelegt.
Erfüllen Sie die gesetzlichen Bestimmungen?
Es ist höchste Zeit zum Umstieg auf eine steuerrechtlich konforme Software.
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Unveränderbarkeit von Dokumenten und Durchführung von Protokollierungen.
Alle Rechnungs- und Gutschrift-Ausdrucke werden in 4Master V10 veränderungssicher abgelegt und protokolliert.
Wenn Sie mit einer alten Version von 4Master ohne Protokollierung arbeiten, könnte es sein, dass der Steuerprüfer diese Belege nicht anerkennt und es zu einer Hinzuschätzung der Umsatzsteuer kommen kann!
Nachvollziehbarkeit
Revisionssicherheit
Archivierung
Die Verarbeitung der einzelnen Geschäftsvorfälle sowie das dabei angewandte Buchführungs- oder Aufzeichnungsverfahren müssen nachvollziehbar sein. Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen durch einen Beleg nachgewiesen sein oder nachgewiesen werden können.
[Quelle: Bundesministerium der Finanzen, BMF Schreiben vom 14.11.2014 DOK 2014/0353090, Seite 9]
Alle steuerlich relevanten Daten im Unternehmen müssen so archiviert werden, dass nachträgliche Änderungen nicht möglich sind. Sind Änderungen dennoch notwendig (was in der Praxis häufig vorkommen dürfte), müssen diese Änderungen nachvollziehbar protokolliert werden.
Alle Rechnungs- und Gutschrift-Ausdrucke müssen veränderungssicher abgelegt und protokolliert werden.